Die Kanzlei NYGD ist darauf ausgerichtet, jedem einzelnen Mandanten eine effektive
und individuelle Lösung seines Rechtsproblems aufzuzeigen, die insbesondere auch seinen
wirtschaftlichen Interessen entspricht. Es ist uns daher eine Freude, Ihnen in unserer
Eigenschaft als Rechtsanwälte zur Verfügung zu stehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Unser primäres Ziel ist die persönliche und individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Hierzu bieten wir eine umfassende außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen, urheberrechtlichen, verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Besonderen Wert legen wir auf die gemeinsame Analyse und Erarbeitung eines Lösungsweges, um Ihre Probleme schnell und unkompliziert lösen zu können.
Für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei finden wir einen individuellen Termin,
auch außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten.
Nur so können wir Ihnen gegenüber die Gewähr einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bieten.
Das juristische Studium habe ich an der Freien Universität zu Berlin
absolviert und mit dem ersten Staatsexamen 2007 beendet.
Meine daran anschließende Referendarsausbildung am Kammergericht
Berlin betrug zwei Jahre. Seit 2010 bin ich als Rechtsanwältin
zugelassen und selbstständige Rechtsanwältin in einer Bürogemeinschaft.
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und im Verein der
Union der Deutsch-Türkischen Juristen.
Diese Formulare stehen Ihnen zum
freien Download zur Verfügung.
Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Überblick darüber geben, wie die Erstberatungskosten, außergerichtliche Beratungskosten und die Kosten für die gerichtliche Vertretung grundsätzlich abgerechnet werden.
Seit dem 01.07.2006 sind wir gesetzlich verpflichtet, für Beratungen und Gutachten eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Das Honorar für eine außergerichtliche Beratung bemisst sich nach Dauer und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit.
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches dürfen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 250 EUR betragen, soweit es nur bei einem ersten Gespräch bleibt. Sind Sie Verbraucher, dann kostet die Erstberatung maximal 190 EUR netto zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Erstberatung berechnen wir meist nicht mehr als 150,00 EUR.
Das Honorar für eine außergerichtliche Beratung bemisst sich nach Dauer und
Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Hier wird in der Regel nach dem RVG abgerechnet,
in Einzelfällen jedoch auch nach Pauschalhonorar.
Falls Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, können Sie häufig einen Beratungsscheck vom Weissen Ring für die kostenlose Erstberatung beim Anwalt erhalten. Außerdem können Sie, wenn Sie rechtsschutzversichert sind, Ihren Versicherer zumindest um Kostendeckung für ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt bitten. So lassen sich auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche klären.
Es kann Ihnen auch auf Antrag Prozesskostenhilfe für eine Vertretung als Nebenkläger gewährt werden, falls Sie die Kosten nicht selbst übernehmen können. Prozesskostenhilfe erhalten Sie, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu finanzieren und bei schwieriger Sach-und Rechtslage oder wenn Sie Ihre Interessen ohne anwaltliche Hilfe nicht ausreichend wahrnehmen können, oder Ihnen die Beteiligung an dem Strafverfahren ohne einen Anwalt nicht zuzumuten ist.
Sozialbedürftigen steht für außergerichtliche Anwaltsleistungen die Möglichkeit der Beratungs- und für Gerichtsverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Wenn Sie Rechtsschutz versichert sind, holen wir für Sie gern die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein und rechnen direkt mit dieser ab, sofern diese eintrittspflichtig ist.
Rechtsanwaltskanzlei Yazici
Crellestraße 19/20 | 10827 Berlin-Schöneberg
U-Bahnhof: Kleistpark oder S-Bahnhof: Julius-Leber-Brücke (S1) || Busse: M48, M 85, 104, 106 oder 204
Montag - Freitag von 10 - 18 Uhr
- auch nach Vereinbarung -
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Wir werden uns umgehend
mit Ihnen telefonisch zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen.
Telefontermine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.